Strafrecht

Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht

Erfahrung, Strategie und konsequente Interessenvertretung

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist eine Ausnahmesituation. Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen stehen häufig auch die persönliche Reputation, die berufliche Existenz oder – insbesondere bei Unternehmern und Führungskräften – erhebliche wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel.

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich meinen Mandanten in dieser Situation persönlich, verlässlich und mit einer klaren Verteidigungsstrategie zur Seite. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit verfüge ich über umfassende praktische Erfahrung in der Strafverteidigung – sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht.

Mein Anspruch ist dabei eine engagierte, vorausschauende und konsequent an den Interessen des Mandanten ausgerichtete Verteidigung.


Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht

Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind häufig komplex. Strafrechtliche Fragestellungen treffen hier auf wirtschaftliche Zusammenhänge, unternehmerische Entscheidungen sowie steuer- und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte. Zugleich können bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eine Durchsuchung oder die öffentliche Bekanntgabe strafrechtlicher Vorwürfe erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Selbstständige haben.

Gerade deshalb kommt es auf eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung an.

Ich berate und verteidige insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Selbstständige und Privatpersonen bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen. Hierzu zählen unter anderem Verfahren wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzdelikten, Korruptionsdelikten sowie weiterer Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug.

Dabei beschränkt sich eine effektive Verteidigung nicht auf die strafrechtliche Bewertung des einzelnen Vorwurfs. Ebenso wichtig ist es, die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen des Verfahrens im Blick zu behalten und die Verteidigungsstrategie entsprechend auszurichten.


Allgemeines Strafrecht

Neben dem Wirtschaftsstrafrecht übernehme ich die Verteidigung in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.

Ich vertrete Beschuldigte und Angeklagte vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmittelverfahren. Dabei kann es sich ebenso um den erstmaligen Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft wie um umfangreiche oder bereits fortgeschrittene Strafverfahren handeln.

Unabhängig von Art und Umfang des Vorwurfs gilt: Eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte, eine realistische Einschätzung der Beweislage und eine individuell auf den jeweiligen Fall abgestimmte Strategie voraus.


Frühzeitig handeln – keine vorschnellen Angaben

Wer als Beschuldigter eine polizeiliche Vorladung erhält oder von einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren erfährt, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen, bevor eine anwaltliche Beratung und Einsicht in die Ermittlungsakte erfolgt sind.

Das Schweigerecht ist eines der wesentlichen Rechte eines Beschuldigten. Seine Inanspruchnahme darf nicht zu dessen Nachteil gewertet werden.

Dies gilt erst recht in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Durchsuchungen von Geschäfts- oder Privaträumen, Beschlagnahmen von Unterlagen und Datenträgern oder andere Ermittlungsmaßnahmen erfordern häufig kurzfristiges und zugleich überlegtes Handeln.

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto eher können bestehende Handlungsmöglichkeiten genutzt und unnötige Fehler vermieden werden.


Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Eine gute Strafverteidigung erfordert neben juristischer Kompetenz und Erfahrung vor allem Vertrauen zwischen Mandant und Verteidiger.

Deshalb lege ich Wert auf eine persönliche Betreuung und eine offene Kommunikation. Ich erläutere Ihnen die rechtliche und tatsächliche Situation verständlich, zeige bestehende Handlungsoptionen auf und bespreche mit Ihnen die Chancen und Risiken der jeweiligen Verteidigungsstrategie.

Dabei geht es nicht um vorschnelle Versprechungen, sondern um eine fundierte Einschätzung und eine konsequente Verteidigung Ihrer Interessen.

Ziel kann es sein, ein Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen mit der notwendigen Entschlossenheit vor Gericht.



Langjährige Erfahrung. Persönliche Verteidigung. Klare Strategie.

Strafverteidigung verlangt Erfahrung, sorgfältige Vorbereitung und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten. Dafür stehe ich meinen Mandanten persönlich zur Verfügung – im Wirtschaftsstrafrecht ebenso wie im allgemeinen Strafrecht.

Sie sind mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert oder gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf. Gemeinsam besprechen wir die Situation und die nächsten Schritte Ihrer Verteidigung.

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